Das Anlagenbuch ist der zentrale Nachweis für die Einhaltung der F-Gas-Verordnung. Es dokumentiert alle Prüfungen, Kältemittelbewegungen und Wartungen. Für Betreiber in Reutlingen unterstützen wir bei der ordnungsgemäßen Führung durch vermittelte Fachbetriebe.
Ein vollständiges Anlagenbuch enthält: Anlagenstammdaten (Typ, Hersteller, Baujahr, Kältemittel, Füllmenge, CO₂-Äquivalent), Betreiberdaten mit verantwortlicher Person, Prüfprotokolle aller Dichtheitskontrollen mit Datum und Ergebnis, Kältemittelbilanz – jede Nachfüllung mit Menge und Begründung, Wartungsprotokolle, Reparaturberichte und Entsorgungsnachweise für rückgewonnenes Kältemittel. Bei Verbundanlagen in Reutlinger Supermärkten muss das Anlagenbuch alle angeschlossenen Kühlstellen einzeln aufführen.
Das Anlagenbuch kann physisch oder digital geführt werden. Es muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden und auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden. Der vermittelte Fachbetrieb erstellt bei der ersten Prüfung ein neues Anlagenbuch, wenn noch keines vorliegt, und pflegt es bei jeder Folgeprüfung fort.
Zum Anlagenbuch gehört eine Betriebsanweisung für das Personal – was tun bei Kältemittelalarm, wer ist verantwortlich, welche Notfallmaßnahmen sind einzuleiten? Der Fachbetrieb erstellt diese Betriebsanweisung auf Wunsch mit und unterweist das Personal.
Das Anlagenbuch muss für jede prüfpflichtige Kälteanlage in Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Mössingen und Pfullingen geführt werden. Besonders Betriebe mit vielen Anlagen – Supermärkte, Hotels, Industriebetriebe – profitieren von der professionellen Führung durch den Fachbetrieb.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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