Die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Für Betreiber in Reutlingen ergeben sich daraus konkrete Prüf- und Dokumentationspflichten. Wir vermitteln Fachbetriebe, die Ihre Anlage normkonform prüfen.
Die Verordnung verfolgt das Ziel, den Ausstoß von F-Gasen bis 2050 drastisch zu reduzieren. Zentrale Anforderungen sind: dichtheitsgeprüfte Anlagen mit dokumentierten Prüfungen, regelmäßige Leckagekontrollen gestaffelt nach CO₂-Äquivalent, Führung eines Anlagenbuchs mit Kältemittelbilanz, Rückgewinnung von Kältemitteln bei Außerbetriebnahme und die schrittweise Beschränkung des Inverkehrbringens von F-Gasen (Phase-down). Ab 2027 greifen weitere Verschärfungen für bestimmte Kältemittel.
Die Intervalle richten sich nach dem CO₂-Äquivalent: 5–49 t CO₂-Äq.: jährliche Prüfung (alle 2 Jahre mit Leckage-Erkennungssystem), 50–499 t CO₂-Äq.: halbjährlich (jährlich mit Leckage-Erkennung), ≥500 t CO₂-Äq.: vierteljährlich (halbjährlich mit Leckage-Erkennung). Hermetisch geschlossene Anlagen unter 10 t CO₂-Äquivalent sind von der Prüfpflicht ausgenommen.
Der Phase-down führt zu einer schrittweisen Verknappung von HFKW-Kältemitteln mit hohem GWP-Wert. Betreiber in Reutlingen sollten frühzeitig prüfen, ob ein Umstieg auf Alternativen mit niedrigerem GWP sinnvoll ist – etwa R-32 (GWP 675), R-290 (Propan) oder R-744 (CO₂). Der Fachbetrieb berät Sie zu möglichen Umrüstoptionen.
Die F-Gas-Verordnung gilt einheitlich in der gesamten EU und betrifft alle Kälteanlagen-Betreiber in Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Mössingen und Pfullingen. Besonders betroffen sind Industriebetriebe mit großen Füllmengen sowie der Einzelhandel mit vielen dezentralen Anlagen.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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