Gastronomiebetriebe und Hotels betreiben eine Vielzahl von Kälteanlagen: Kühlzellen, Kühltheken, Eismaschinen, Getränkekühler und Klimaanlagen. Jede dieser Anlagen kann unter die F-Gas-Prüfpflicht fallen. Für Hotels und Restaurants in Reutlingen vermitteln wir sachkundige Kältefachbetriebe.
In Hotels und Gastronomiebetrieben finden sich: Kühlzellen für Lebensmittel und Getränke, Tiefkühlräume (häufig mit R-404A oder R-449A), Klimaanlagen in Gästezimmern und Veranstaltungsräumen, Minibar-Kühlsysteme (meist hermetisch, daher prüffrei), Eiswürfelbereiter, Kühltheken in Buffetbereichen und Getränkekühlung für Zapfanlagen. Jedes Gerät mit fluorhaltigem Kältemittel und Anschluss an ein bauseitiges Rohrnetz ist potenziell prüfpflichtig.
Der Fachbetrieb plant die Prüfung außerhalb der Stoßzeiten – in Reutlinger Hotels idealerweise vormittags, in Restaurants während der Ruhezeit zwischen Mittags- und Abendbetrieb. Alle Kühlgeräte werden im laufenden Betrieb auf Dichtheit kontrolliert. Bei Kühlzellen mit Monoblock-Geräten ist die Prüfung in der Regel schnell erledigt; Verbundanlagen mit mehreren Verdampfern erfordern mehr Zeit. Die Prüfung aller Geräte eines Hotels kann einen halben bis ganzen Tag dauern.
Ein Kältemittelverlust in der Gastronomie ist gleich doppelt teuer: Energieverlust durch ineffiziente Kühlung und Wareverlust bei Ausfall. Zudem schreibt die F-Gas-Verordnung die Prüfung zwingend vor. Für Hotels in Reutlingen – etwa im Bereich Achalm oder entlang der Ausfallstraßen – und Restaurants in der Altstadt, in Tübingen (besonders in der Altstadt), in Metzingen (Outlet-Hotellerie) und in Mössingen ist die Prüfung unverzichtbar.
Der Fachbetrieb erstellt für jedes geprüfte Gerät einen Einzelnachweis und fasst alle Prüfergebnisse in einem Anlagenbuch zusammen. Bei Kettenhotels mit mehreren Standorten kann die Dokumentation standortübergreifend geführt werden.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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