Häufige Fragen zur Dichtheitsprüfung

1. Muss jede Kälteanlage geprüft werden?

Nein. Hermetisch geschlossene Anlagen mit weniger als 10 t CO₂-Äquivalent sind von der Prüfpflicht ausgenommen. Entscheidend ist das CO₂-Äquivalent: Füllmenge in kg × GWP des Kältemittels. Eine Anlage mit 2 kg R-410A (GWP 2.088) hat ein CO₂-Äquivalent von 4,18 t und ist damit prüffrei. Ab 5 t CO₂-Äquivalent besteht Prüfpflicht.

2. Wie finde ich heraus, ob meine Anlage prüfpflichtig ist?

Schauen Sie auf das Typenschild Ihrer Anlage. Dort sind Kältemitteltyp und Füllmenge angegeben. Multiplizieren Sie die Füllmenge mit dem GWP-Wert. Der Fachbetrieb hilft Ihnen bei der Einstufung.

3. Wie oft muss geprüft werden?

5–49 t CO₂-Äq.: jährlich. Mit Leckage-Erkennungssystem: alle 2 Jahre. 50–499 t CO₂-Äq.: halbjährlich (jährlich mit Leckage-System). ≥500 t CO₂-Äq.: vierteljährlich (halbjährlich mit Leckage-System).

4. Wer darf die Prüfung durchführen?

Nur zertifizierte Fachbetriebe mit Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutzV und EU-Verordnung. Das Personal muss eine entsprechende Zertifizierung besitzen.

5. Was kostet eine Dichtheitsprüfung in Reutlingen?

Die Kosten beginnen im unteren dreistelligen Bereich für einfache Anlagen und steigen mit Anlagengröße und Prüfaufwand. Über das Kontaktformular erhalten Sie ein individuelles Angebot.

6. Wann ist nach einer Reparatur zu prüfen?

Nach jeder Öffnung des Kältemittelkreislaufs ist eine erneute Dichtheitsprüfung vor Wiederinbetriebnahme Pflicht. Auch nach Kältemittel-Nachfüllungen über 500 g muss die Ursache gesucht werden.

7. Was passiert bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht?

Die ChemKlimaschutzV sieht Bußgelder bis zu 50.000 € vor. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Verstoß und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

Anfrage senden
Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Kälteanlagen-Dichtheitsprüfungen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Dichtheitsprüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten zertifizierten Fachbetriebe. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb zustande.