Kühlzellen und Tiefkühlräume sind in Gastronomie, Handel und Lebensmittelproduktion unverzichtbar. Sie arbeiten mit fluorierten Kältemitteln und unterliegen damit der Prüfpflicht nach F-Gas-Verordnung. Für Betreiber in Reutlingen vermitteln wir Kältefachbetriebe zur Dichtheitsprüfung.
Kühlzellen werden in verschiedenen Ausführungen betrieben: Monoblock-Geräte – Kälteaggregat und Verdampfer in einer Einheit, direkt an der Zellenwand montiert. Split-Geräte – separates Verflüssiger-Außengerät mit Kältemittelleitung zum Verdampfer in der Zelle. Verbundanlagen-angebundene Zellen – mehrere Kühlzellen an einer zentralen Kältemaschine. Bei Monoblock-Geräten ist das System werkseitig geschlossen und die Prüfpflicht oft geringer; bei Split-Systemen und Verbundanlagen gelten die vollen Prüfpflichten.
Der Fachbetrieb konzentriert sich auf die Kältemittelleitungen zwischen Verflüssiger und Verdampfer (bei Split-Systemen), die Verdampfer-Lamellen auf Leckage-Korrosion (besonders in Feuchträumen), die Expansionsventile und deren Anschlüsse, die Abtauheizung auf ordnungsgemäße Funktion und das Verdichteraggregat auf Ölverlust (Indikator für Kältemittelaustritt).
In der Region Reutlingen sind Kühlzellen besonders verbreitet in: Restaurants und Hotels (Lebensmittellagerung), Metzgereien und Bäckereien (Produktlagerung und -reifung), Blumenläden (Schnittblumenkühlung), Großküchen und Kantinen (etwa in Industriebetrieben am Markwasen), Apotheken (temperaturgeführte Medikamentenlagerung) und Landwirtschaftsbetrieben in Mössingen und Pfullingen.
Eine nicht geprüfte Kühlzelle kann bei Kontrollen zu Bußgeldern führen. Zusätzlich droht bei Kältemittelverlust der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die F-Gas-Verordnung – mit Bußgeldern bis zu 50.000 € nach ChemKlimaschutzV.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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