Nach jeder Reparatur an einer Kälteanlage ist eine erneute Dichtheitsprüfung vor der Wiederinbetriebnahme vorgeschrieben. Für Unternehmen in Reutlingen vermitteln wir Fachbetriebe, die diese Prüfung normgerecht durchführen.
Eine Dichtheitsprüfung nach Reparatur ist immer dann fällig, wenn der Kältemittelkreislauf geöffnet wurde – etwa bei: Austausch des Verdichters, Reparatur einer Leckagestelle (Nachlöten, Austausch von Dichtungen), Tausch von Komponenten (Expansionsventil, Filtertrockner, Schauglas), Umbau oder Erweiterung der Anlage oder Verlegung von Kältemittelleitungen. Die Prüfung stellt sicher, dass die reparierte Stelle dicht ist und keine neuen Leckagen entstanden sind.
Nach dem Verschließen des Kreislaufs wird die Anlage evakuiert (Vakuumprüfung) – das Vakuum muss über einen definierten Zeitraum stabil bleiben. Anschließend erfolgt eine Stickstoff-Druckprüfung mit dem 1,1-fachen des maximal zulässigen Betriebsdrucks. Nach erfolgreicher Druckprüfung wird das Kältemittel eingefüllt und eine abschließende elektronische Leckagekontrolle an allen bearbeiteten Stellen durchgeführt.
Die Prüfung wird im Anlagenbuch mit folgenden Angaben dokumentiert: Datum der Reparatur und Prüfung, Art der Reparatur, Prüfverfahren und -ergebnis, Menge des nachgefüllten Kältemittels, Name und Zertifikatsnummer des ausführenden Fachbetriebs. Diese Dokumentation ist bei behördlichen Prüfungen in der Region Reutlingen vorzulegen.
Die Nach-Reparatur-Prüfung betrifft alle Kälteanlagen-Betreiber in Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Mössingen und Pfullingen, deren Anlagen nach einer Störung repariert wurden. Auch nach einem Kältemittelaustritt mit Nachfüllung über 500 g ist die Ursachenermittlung und Prüfung vorgeschrieben.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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