Supermärkte und Lebensmittelhändler betreiben die komplexesten gewerblichen Kälteanlagen: Verbundsysteme mit großen Füllmengen, Dutzenden von Kühlstellen und strengen Temperaturanforderungen. In Reutlingen vermitteln wir Kältefachbetriebe mit Erfahrung im Lebensmitteleinzelhandel.
Ein durchschnittlicher Supermarkt betreibt: eine zentrale Verbundkälteanlage für Normal- und Tiefkühlung mit Kältemittelfüllmengen von 20–100 kg, Pluskühlung (+2 bis +8 °C) für Molkereiprodukte, Fleisch und Feinkost, Tiefkühlung (−18 bis −24 °C) mit separatem Kreislauf, Kühlmöbel und Kühlregale im Verkaufsraum (oft 30–60 Stück), Klimaanlagen für den Verkaufsraum sowie Kühlzellen im Lagerbereich. Das CO₂-Äquivalent erreicht hier schnell >50 Tonnen – das bedeutet halbjährliche Prüfpflicht.
Die Prüfung einer Supermarkt-Kälteanlage ist besonders anspruchsvoll: Langlaufende Kältemittelleitungen über Dutzende Meter mit vielen Verbindungsstellen, schwer zugängliche Verdampfer in den Kühlmöbeln, Produktschutz – die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden, Kundenverkehr – die Prüfung sollte möglichst außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Der Fachbetrieb arbeitet nachts oder in den frühen Morgenstunden.
Kältemittelverlust ist ein erheblicher Kostenfaktor: Schon eine Leckage von 10 % der Füllmenge erhöht den Energieverbrauch um etwa 20 %. Bei einem Reutlinger Supermarkt mit einer jährlichen Stromrechnung von 50.000 € können das 10.000 € Mehrkosten sein – plus Kältemittel-Nachfüllung. Die Dichtheitsprüfung ist daher auch wirtschaftlich essenziell.
Betroffen sind alle Supermärkte und Discounter in Reutlingen (am Markwasen, in Betzingen, Sondelfingen), in Tübingen (Südstadt, WHO-Gelände), in Metzingen, Mössingen und Pfullingen. Auch selbstständige Lebensmittelhändler, Metzgereien mit Kühlung und Getränkemärkte sind prüfpflichtig.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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