Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln unterliegen ebenfalls der F-Gas-Verordnung. In Reutlingen und der Region Schwäbische Alb sind zahlreiche Gewerbebetriebe mit Wärmepumpen ausgestattet. Wir vermitteln zertifizierte Fachbetriebe für die Dichtheitsprüfung.
Entscheidend ist das Kältemittel: Wärmepumpen mit R-410A (GWP 2.088) – schon ab etwa 2,4 kg Füllmenge erreichen sie 5 t CO₂-Äquivalent und sind prüfpflichtig. Wärmepumpen mit R-32 (GWP 675) – hier liegt die Schwelle bei etwa 7,4 kg. Propan-Wärmepumpen (R-290) – GWP 3, daher praktisch nie prüfpflichtig. CO₂-Wärmepumpen (R-744) – GWP 1, ebenfalls prüffrei. Gewerbliche Großwärmepumpen mit Füllmengen von 10–50 kg R-410A erreichen CO₂-Äquivalente von 20–100 t und müssen entsprechend häufig geprüft werden.
Wärmepumpen sind hermetisch geschlossene Systeme und theoretisch wartungsfrei – was viele Betreiber in falscher Sicherheit wiegt. Trotzdem unterliegen sie bei entsprechendem CO₂-Äquivalent der Prüfpflicht. Typische Leckagestellen sind die Serviceanschlüsse (Schrader-Ventile), Kupferrohrverbindungen und selten auch Plattenwärmetauscher. Die Prüfung erfolgt mit elektronischem Lecksuchgerät an allen zugänglichen Komponenten.
Gewerbliche Wärmepumpen in Reutlingen – etwa in Bürogebäuden, Hotels oder Produktionshallen – fallen häufig unter die jährliche Prüfpflicht. Der Fachbetrieb dokumentiert die Prüfung im Anlagenbuch und vermerkt die Kältemittel-Füllmenge. Bei Nachfüllungen über 500 g muss die Ursache ermittelt und dokumentiert werden.
Besonders betroffen sind Unternehmen mit gewerblichen Wärmepumpen in Reutlingen (Gewerbegebiete Nord und West), Tübingen (Technologiepark), Metzingen und dem produzierenden Gewerbe in Mössingen und Pfullingen. Auch Hotels mit großer Warmwasser-Wärmepumpe und Landwirtschaftsbetriebe sind prüfpflichtig.
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