Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen in Reutlingen

Kälteanlagen, Klimageräte und Wärmepumpen arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen. Die regelmäßige Dichtheitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt sowohl das Klima als auch Ihren Betrieb vor Kältemittelverlust. Für Unternehmen in Reutlingen vermitteln wir zertifizierte Kälte-Klima-Fachbetriebe.

Was wird bei der Dichtheitsprüfung kontrolliert?

Der Fachbetrieb prüft Ihre Anlage systematisch auf Kältemittelleckagen: Alle Verbindungsstellen, Ventile, Flansche und Lötstellen werden mit geeigneten Messgeräten auf Undichtigkeiten untersucht. Geprüft werden Verdampfer und Verflüssiger auf Mikroleckagen, die Rohrleitungen auf Korrosion und mechanische Beschädigungen, die Sicherheitseinrichtungen (Druckbegrenzer, Sicherheitsventile) sowie das Kältemittel-Schauglas auf Feuchtigkeitsindikation. Die Prüfung schließt mit einer Dokumentation im Anlagenbuch ab. Bei Verdacht auf einen akuten Verlust hilft eine gezielte Leckagesuche.

Gesetzliche Vorgaben – F-Gas-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase legt die Prüfintervalle fest. Maßgeblich ist das CO₂-Äquivalent Ihrer Anlage – errechnet aus Füllmenge in kg × GWP-Wert des Kältemittels. Bei Anlagen mit ≥5 t CO₂-Äquivalent ist eine jährliche Dichtheitsprüfung Pflicht, mit installiertem Leckage-Erkennungssystem alle 2 Jahre. Bei ≥50 t CO₂-Äquivalent halbjährlich. Die ChemKlimaschutzV ergänzt die EU-Vorgaben für den deutschen Rechtsraum. Details zu Fristen und Nachweispflichten finden Sie unter F-Gas-Verordnung.

Ablauf der Dichtheitsprüfung in Reutlingen

Der Fachbetrieb kommt zu einem abgestimmten Termin in Ihren Betrieb – ob im Gewerbegebiet Reutlingen-West, im Industriegebiet Markwasen oder in der Innenstadt. Zunächst wird die Anlage gesichtet und die Dokumentation geprüft. Dann erfolgt die eigentliche Dichtheitskontrolle mit elektronischen Lecksuchgeräten oder Stickstoff-Druckprüfung. Gefundene Undichtigkeiten werden protokolliert, der Prüfbericht wird erstellt und im Anlagenbuch hinterlegt.

Für welche Unternehmen in der Region?

Die Prüfpflicht betrifft alle Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen in Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Mössingen und Pfullingen: Supermärkte, Gastronomiebetriebe, Hotels (z. B. im Bereich Achalm), Industrieunternehmen mit Prozesskühlung, Rechenzentren, Kühlhäuser, Bäckereien mit Kühlzellen und alle Betreiber von Wärmepumpen mit fluorhaltigem Kältemittel.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Kälteanlagen-Dichtheitsprüfungen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Dichtheitsprüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten zertifizierten Fachbetriebe. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb zustande.